Hinweise zur Verwendung
Was muss ich bei Kauf und Verwendung eures Presseausweises beachten?
Unser internationaler Presseausweis darf ausschließlich während einer journalistischen Tätigkeit genutzt und/oder vorgezeigt werden. Die private Nutzung und/oder das Vorzeigen gegenüber Dritter zu privaten Zwecken ist ausdrücklich verboten. Darunter versteht sich in erster Linie das Erschleichen von Presse-Rabatten oder sonstiger Vorteilen zu privaten Zwecken, welche ausschließlich Journalisten gewährt werden. Unser internationaler Presseausweis darf in keinem Fall genutzt oder vorgezeigt werden, wenn Sie zu dem Zeitpunkt der Nutzung keiner journalistischen Tätigkeit nachgehen. Die Inanspruchnahme von Vorteilen und/oder Rabatten zu privaten Zwecken, durch Vorzeigen unseres Ausweises, ist ausdrücklich verboten und kann unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen mit sich führen. Informieren Sie sich hierzu bitte vor Nutzung, über die jeweiligen Presserichtlinien und Regelungen des jeweiligen Einsatzortes oder Landes. Unser Presseausweis hat des Weiteren keine Zugehörigkeit zu Presseverbänden oder sonstigen Institutionen und wird von diesen zum großen Teil weder unterstützt noch anerkannt. Landes-abhängig akzeptieren viele Veranstalter und Institutionen, lediglich die Ausweise von ansässigen Verbänden als direkte Legitimation zur Akkreditierung. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen Akkreditierungsrichtlinien. In Deutschland haben sich der Deutsche Presserat und die Innenministerkonferenz (IMK) darauf geeinigt, ab 2018 wieder bundeseinheitliche Presseausweise auszugeben, hierzu zählt unser Ausweis nicht.